Ihr Pflichtverteidiger in Lübeck
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Markus Chilcott
Erstklassiger Rechtsanwalt für Strafrecht übernimmt Ihre Pflichtverteidigung!
Ihren Pflichtverteidiger können Sie sich aussuchen.
Setzen Sie von Anfang an auf einen kompetenten und renommierten Rechtsanwalt für Strafrecht.
Als hochqualifizierter Rechtsanwalt weiß Rechtsanwalt Chilcott exakt, was zu tun ist, um Ihnen zu helfen. Er ist ein exzellenter Spezialist für Strafrecht.
​Vertrauen Sie auf Kompetenz, Erfolg und langjährige Erfahrung. Rechtsanwalt Chilcott macht alles, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.
18
Jahre Erfahrung als Strafverteidiger
500
bearbeitete Strafrechtsfälle jedes Jahr
100
Prozent Einsatz auch bei Pflichtverteidigungen
24/7
Telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei
Kanzlei in verkehrsgünstiger Lage in Lübeck:
Rechtsanwalt Markus Chilcott Schönböckener Str. 102, 23556 Lübeck
Telefon: 0451 3050 3490 Telefax: 0451 3050 3499
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Sachkenntnis und Erfahrung
Rechtsanwalt Markus Chilcott berät und vertritt Sie kompetent und engagiert:
- Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub usw.)
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenstrafrecht)
- Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- alle Bereiche des Sexualstrafrechts (z. B. sexuelle Belästigung/Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch, Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogen oder Trunkenheit im Verkehr)
und bei allen anderen strafrechtlichen Sachverhalten.
Sie bekommen Sie immer umgehend einen Termin.
Durch die langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erreicht Rechtsanwalt Chilcott auch für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Beratung, Vertretung und Verteidigung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Herausragende Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in allen Gebieten des Strafrechts
Kanzleierreichbarkeit 24 Stunden an 7 Tagen der Woche
Direktkontakt per Whatsapp
Schnelle Terminvergabe – auch abends oder am Wochenende
Unabhängigkeit von der Justiz
Übernahme auch von Verteidigungen mit Untersuchungshaft
An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich
Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, einer Festnahme oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Rufen Sie schnellstmöglich an. Je früher Rechtsanwalt Chilcott für Sie tätig werden kann, desto mehr kann er für Sie erreichen!
Rechtsanwalt Chilcot fordert umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an und erläutert Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.
So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte es zur Verhandlung kommen, erklärt Rechtsanwalt Chilcott Ihnen deren Ablauf und entwirft gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.
Kompetente Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Markus Chilcott hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.
Er hat mit hohem persönlichem Engagement schon in zahlreichen Strafverfahren einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erreichen können.
Häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren
Was ist das Besondere am Strafverfahren?
Im Strafverfahren streiten nicht zwei Bürger, sondern der Staat sieht bei einem Bürger den Verdacht einer Straftat und führt deswegen ein Strafverfahren gegen den Bürger. Der Verdacht kann sich ergeben durch eine Strafanzeige eines anderen Bürgers, aber auch durch sonstige (vermeintliche) Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung etc.).
Welches sind meine zentralen Rechte im Strafverfahren?
Der Verdächtige im Strafverfahren heißt Beschuldigter. Die zentralen Rechte sind, keine Aussage machen zu müssen, und in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt als Verteidiger an der Seite haben zu dürfen.
Welches sind die Grundregeln für mich als Beschuldigter im Strafverfahren?
Von Ihrem Recht zu Schweigen sollten Sie zunächst immer Gebrauch machen! Eine Aussage ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt ist immer falsch. Eine Aussage kann, sofern es Sinn macht, noch zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens nachgeholt werden. Zuvor muss ich als Ihr Verteidiger aber die Akten Ihres Falles eingesehen haben, um Ihnen einen zutreffenden Rat geben zu können.
Was kann ein Rechtsanwalt im Strafrecht für mich tun?
Der Rechtsanwalt eines Beschuldigten im Strafverfahren wird Verteidiger genannt. Der Verteidiger hat im Strafverfahren eine sehr bestimmende Rolle. Als Verteidiger habe ich ein Recht auf Akteneinsicht und werde für Sie die komplette Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht übernehmen. Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, bin ich dort an Ihrer Seite und setze mich für Ihre Rechte ein und befrage etwa auch die Zeugen des Falles. Gerade wenn es richtig ist, keine Aussage zu machen, ist ein Verteidiger unverzichtbar, denn wie sonst sollte ohne Ihre Aussage Ihre Sichtweise des in Rede stehenden Vorfalls zur Sprache kommen?
Sollte ich einen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrnehmen?
Keinesfalls. Als Beschuldigter im Strafverfahren müssen Sie zu einem Vernehmungstermin nicht erscheinen und sollten das auch nicht tun. Wenn es etwas zur Sache zu sagen gibt (oder etwa ein Geständnis der richtige Weg ist, weil Sie über die übrigen Beweismittel ohnehin überführt werden würden), dann kann das viel besser zu einem späteren Zeit nach Akteneinsicht über mich als Ihren Rechtsanwalt geschehen.
Kann ich im Strafverfahren so etwas wie Prozesskostenhilfe bekommen?
Für Verdächtige in Strafverfahren ist keine staatliche Leistung vorgesehen. Allerdings muss der Staat die Kosten eines Rechtsanwalts des Verdächtigen unter Umständen übernehmen. Ich werde dann dem Verdächtigen, der mich zuvor beauftragt hat, auf meinen Antrag hin als "Pflichtverteidiger" beigeordnet mit der Folge, dass Anwaltsgebühren vom Staat übernommen werden. Ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich ist, können wir Ihnen sagen - sprechen Sie uns einfach an!
Was bedeutet es, dass mir ein Rechtsanwalt als Verteidiger "beigeordnet" wird, und was bedeutet der Begriff "Pflichtverteidiger"?
Das Gesetz regelt, dass bei manchen Tatvorwürfen der Beschuldigte zwingend einen Rechtsanwalt haben muss ("Pflichtverteidiger"). Auch dann können Sie den Rechtsanwalt selbst aussuchen, und ich beantrage dann, dass ich Ihnen beigeordnet werde. Nur, wenn Sie nicht selbst einen Rechtsanwalt beauftragen, wird das Gericht jemanden für Sie bestimmen. Wenn Sie für die Auswahl des Rechtsanwalts nur ganz wenig Zeit hatten (etwa nach einer Festnahme), können Sie innerhalb von 3 Wochen den Pflichtverteidiger noch wechseln.
Ist es nicht eine Art von "Schuldeingeständnis", wenn ich sofort einen Rechtsanwalt beauftrage?
Keinesfalls. Alle Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter sind Profis und wissen daher, dass JEDER Beschuldigte, egal ob der Tatvorwurf zutrifft oder nicht, mehr als gut beraten ist, umgehend einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen. Ein Rückschluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Tatbegehung ergibt sich daraus für niemanden.
Ein Freund / Bekannter / Verwandter ist festgenommen worden. Wie kann ich helfen?
Nach einer Festnahme ist es sehr hilfreich, wenn Sie für den Festgenommenen einem Rechtsanwalt Bescheid geben, der sich dann bei Polizei oder Gericht als Verteidiger des Beschuldigten melden kann. Ihnen selbst entstehen dadurch keine Kosten.
Nutzen Sie unser Expertenwissen und fordern Sie jetzt gleich einen umgehenden Rückruf an, um Ihre persönliche kostenfreie Erstberatung zu erhalten!
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden. Versprochen.